Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Paragraph 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Transport- und Kurierleistungen der KURION® gegenueber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdruecklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. KURION® ist ausschliesslich im B2B-Bereich taetig; Vertraege mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB kommen nicht zustande. Ergaenzend gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017), siehe Paragraph 8.
Paragraph 2 Vertragsschluss
Der Kunde fragt bei KURION® eine Transportleistung an (Strecke, Art und Umfang der Fracht, gewuenschter Zeitpunkt), ueblicherweise per WhatsApp oder E-Mail. KURION® unterbreitet dem Kunden daraufhin ein Angebot mit dem konkreten Preis fuer diesen Transport. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot innerhalb der Bindefrist annimmt, z. B. durch Bestaetigung per WhatsApp oder E-Mail ("Ja, bitte durchfuehren"). Da die Fahrzeugkapazitaet von KURION® waehrend der Angebotsphase fuer andere Auftraege blockiert ist, ist die Bindefrist wie folgt begrenzt: bei Sonderfahrten 15 Minuten ab Zugang des Angebots beim Kunden, bei allen uebrigen Leistungen 60 Minuten ab Zugang - in jedem Fall jedoch laengstens bis zum Ende des Tages der Angebotsabgabe (insbesondere wegen des tagesaktuellen Dieselzuschlags, siehe Paragraph 4). Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, ist KURION® nicht mehr daran gebunden und kann das Fahrzeug anderweitig disponieren; auf Wunsch kann ein neues Angebot angefragt werden.
Paragraph 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweils gebuchten Leistung (Stadt Express, Metropol Express, National Express, Sonderfahrten, Multi-Stop-Touren, Euro On-Board Express) gemaess Leistungsbeschreibung auf kurion.de/leistungen. Der Leistungsumfang ist begrenzt durch die technischen Grenzen des eingesetzten Fahrzeugs (Ladeflaeche, Einladehoehe, Breite zwischen den Radkaesten, Nutzlast bis 900 kg gemaess Angaben auf der Startseite). Eine Hebebuehne steht nicht zur Verfuegung; die Beladung schwerer Gueter ist nur per Stapler moeglich. Ein Lademitteltausch (Palettentausch) wird nicht angeboten. Der Transport von Gefahrgut im Sinne der einschlaegigen Gefahrgutvorschriften (ADR/GGVSEB) ist generell ausgeschlossen. Der Auftraggeber informiert KURION® rechtzeitig, falls die Sendung diese Grenzen beruehrt.
Paragraph 4 Preise und Dieselzuschlag
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise gemaess der Leistungsbeschreibung auf kurion.de/leistungen, zzgl. Anfahrtskosten (soweit vereinbart, siehe Leistungsbeschreibung) und des tagesaktuellen Dieselzuschlags. Der Dieselzuschlag wird nach einer transparenten, auf der Startseite einsehbaren Formel berechnet. Aenderungen der auf kurion.de/leistungen genannten Preise wirken sich nur auf Angebote aus, die nach der jeweiligen Preisaenderung abgegeben werden.
Paragraph 5 Fruehbucher-Konditionen
Fruehbucher-Tarife gemaess kurion.de/leistungen gelten bei einer Buchung mit mindestens 48 Stunden Vorlauf vor dem gewuenschten Ladebeginn. Kurzfristige Buchungen (weniger als 48 Stunden Vorlauf) werden - ebenso wie Sonderfahrten - individuell kalkuliert, da sich der tatsaechliche Aufwand (u. a. bestehende Tourenplanung, Verfuegbarkeit) im Einzelfall unterscheidet.
Paragraph 6 Standzeiten und zusaetzliche Arbeiten
Die Ankunft am Lade- bzw. Entladeort wird dem Auftraggeber per WhatsApp oder E-Mail mitgeteilt; diese Mitteilung ist fuer den Beginn der Wartezeit massgeblich. Die ersten 30 Minuten Wartezeit fuer Be- oder Entladung sind im vereinbarten Preis enthalten. Jede angefangene Stunde Wartezeit darueber hinaus wird mit 35 Euro netto berechnet. Werden zusaetzliche Arbeiten wie das manuelle Be- oder Entladen (z. B. Kartons, Pakete ohne Hilfsmittel) durch KURION® erbracht, die ueber die reine Fahrleistung hinausgehen, wird hierfuer ein Arbeitsaufwand von 50 Euro netto je angefangener Stunde berechnet. Diese Regelungen praezisieren den gesetzlichen Anspruch auf Standgeld (§ 412 Abs. 3 HGB) der Hoehe und dem Zeitpunkt nach, schliessen ihn jedoch nicht aus.
Paragraph 7 Haftung
KURION® haftet fuer Schaeden am Transportgut nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) als Frachtfuehrer (§ 407 HGB), bei grenzueberschreitenden Transporten nach den Bestimmungen der CMR (Uebereinkommen ueber den Befoerderungsvertrag im internationalen Strassengueterverkehr). Ergaenzend gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) in ihrer jeweils aktuellen Fassung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist (siehe Paragraph 8). Die ADSp 2017 begrenzen die Haftung fuer Gueterschaeden der Hoehe nach unter anderem auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm (derzeit rund 10,50 € / kg), insgesamt hoechstens 1,25 Millionen Euro je Schadenfall bzw. 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit. Fuer Rechtsguetertransporte, die nach ADSp 2017 nicht automatisch versichert sind (z. B. Dokumente, Unterhaltungselektronik, Wertsachen), siehe die Hinweise auf unserer Transportversicherung-Seite. Bei Ueberschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist die Haftung von KURION® bei einfacher Fahrlaessigkeit auf das Dreifache des Frachtlohns begrenzt (§ 431 Abs. 3 HGB); diese Begrenzung gilt nicht bei grober Fahrlaessigkeit (§ 435 HGB).
Paragraph 8 Anwendung der ADSp 2017
Fuer alle Verkehrsvertraege zwischen KURION® und dem Auftraggeber gelten ergaenzend zu diesen AGB die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017), herausgegeben vom Deutschen Speditions- und Logistikverband e. V. (DSLV), Stand 1. Januar 2017. Die ADSp 2017 sind eine unverbindliche Empfehlung der Verbaende der Speditions- und Verladerwirtschaft und werden durch diese Vereinbarung zum Vertragsbestandteil erhoben. Im Falle von Widerspruechen zwischen diesen AGB und den ADSp 2017 gehen die vorstehenden Regelungen dieser AGB vor. Die ADSp 2017 gelten nach Ziffer 2.4 ADSp ausschliesslich gegenueber Unternehmern; da KURION® ausschliesslich im B2B-Bereich taetig ist, ist diese Voraussetzung stets erfuellt. Den vollstaendigen Wortlaut der ADSp 2017 finden Sie zum Download auf unserer Downloads-Seite oder direkt beim Herausgeber unter dslv.org.
Paragraph 9 Vertretung durch Ersatzfahrzeug oder Subunternehmer
KURION® ist berechtigt, zur Erfuellung eines Auftrags ein Ersatzfahrzeug oder einen qualifizierten Subunternehmer (Partnerkurier) einzusetzen, insbesondere bei technischem Defekt, Ausfall des eigenen Fahrzeugs oder sonstiger kurzfristiger Verhinderung, sofern dadurch die vereinbarte Leistungszeit eingehalten werden kann. KURION® haftet in diesem Fall fuer das eingesetzte Ersatzfahrzeug bzw. den Subunternehmer wie fuer eigenes Verschulden. Ein technischer Defekt am eigenen Fahrzeug faellt in den Betriebsrisikobereich von KURION® und gilt nicht als hoehere Gewalt im Sinne dieser AGB.
Paragraph 10 Stornierung und Nichtabholung
Storniert der Auftraggeber einen bereits bestaetigten Auftrag, gilt vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung des § 415 HGB die folgende pauschalierte Stornogebuehr, bezogen auf die vereinbarte Frachtsumme:
- Stornierung bis 24 Stunden vor vereinbartem Ladebeginn: 30 %
- Stornierung weniger als 12 Stunden vor vereinbartem Ladebeginn: 50 %
- Stornierung nach Abfahrt bzw. Bereitstellung des Fahrzeugs am Ladeort: 80 % zzgl. bereits entstandener Anfahrtskosten
Die Nichtabholung des Gutes am vereinbarten Ladeort steht einer Stornierung nach Abfahrt/Bereitstellung gleich. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass KURION® kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Betrag zu zahlen.
Paragraph 11 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung faellig. Mit dieser Vereinbarung wird die gesetzliche Regelfrist von 30 Tagen nach Rechnungszugang (§ 286 Abs. 3 BGB) einvernehmlich verkuerzt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (§§ 286, 288 BGB).
Paragraph 12 Untersuchungs- und Ruegepflicht bei Schaeden
Ist ein Verlust oder eine Beschaedigung des Gutes aeusserlich erkennbar, muss dies spaetestens bei Ablieferung gegenueber KURION® angezeigt werden. Ist der Verlust oder die Beschaedigung nicht aeusserlich erkennbar, muss die Anzeige innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung erfolgen. Erfolgt keine rechtzeitige Anzeige, wird gesetzlich vermutet, dass das Gut vollstaendig und unbeschaedigt abgeliefert wurde (§ 438 HGB); spaetere Anspruesche koennen dann regelmaessig nicht mehr durchgesetzt werden. Die Anzeige sollte den Schaden moeglichst genau beschreiben und kann formlos per WhatsApp, E-Mail oder direkt gegenueber dem Fahrer erfolgen.
Paragraph 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ergaenzend gelten die Regelungen der ADSp 2017 (Ziffer 30) zu Erfuellungsort und Gerichtsstand. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulaessig, der Sitz von KURION® in Neuhausen auf den Fildern. Aenderungen und Ergaenzungen dieser AGB sowie einzelner Auftraege beduerfen der Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp); dies gilt auch fuer eine Abbedingung dieses Textformerfordernisses selbst. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklaerung.